Rechtsprechung
BVerwG, 04.01.1993 - 1 WB 105.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtliche Überprüfbarkeit von Versetzungsverfügungen in Stärke- und Ausrüstungsnachweisungen (STAN) der Bundeswehr im Wehrbeschwerdeverfahren - Vorläufiger Rechtsschutz bei Maßnahmen im Rahmen von Stärke- und Ausrüstungsnachweisungen der Bundeswehr
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- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 1 WB 105.92
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.). - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78
Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 1 WB 105.92
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]>). - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 1 WB 105.92
Zunächst unterliegen die unterschiedliche Bewertung von zwei Dienstposten gleicher Fachtätigkeit in einer Teileinheit und deren Bezifferung durch die STAN als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch den Senat (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 1 WB 105.92
Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtmäßigen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>). - BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92
Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung im Fall …
Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 1 WB 105.92
Zunächst unterliegen die unterschiedliche Bewertung von zwei Dienstposten gleicher Fachtätigkeit in einer Teileinheit und deren Bezifferung durch die STAN als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch den Senat (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -).
- BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 54.93
Verwendung eines Berufssoldaten - Versetzung auf einen anderen Dienstposten - …
Einen Antrag vom 21. Dezember 1992, mit dem der Antragsteller hinsichtlich seiner Versetzung die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Beschwerde begehrt hat, hat der Senat mit Beschluß vom 4. Januar 1993 (Verfahren BVerwG 1 WB 105.92) zurückgewiesen.Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 252/93 -, die Stammakten des Antragsteller sowie die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 105.92 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Von der Bezifferung eines Dienstpostens in der STAN als solcher werden Individualrechte des Antragstellers nicht betroffen (vgl. Beschluß vom 4. Januar 1993 - BVerwG 1 WB 105.92 -).